Milchsäure 80 % ist weingesetzlich zugelassen bei der Herstellung von Apfel-und Birnenwein sowie bei Erdbeer- und Hagebuttendessertwein vor der Gärung. Zweckmäßigerweise wird die Milchsäure schon vor der Gärung zugegeben, um eine saubere Gärung durchzuführen.